19.11.2019 •

Verstöße gegen die Bildung einer Rettungsgasse können tödlich enden

Der Entwurf über die XX. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht eine Verschärfung der Bußgeldvorschriften für das unberechtigte Nutzen der Rettungsgasse vor. Wer keine Rettungsgasse bildet, müsste künftig zudem regelhaft mit einem Fahrverbot rechnen. Auch das Bußgeld für Falschparken soll erhöht werden, wenn dies Rettungskräfte behindert.

JUH im Einsatz
JUH im Einsatz
Quelle: Johanniter/Stefan Simonsen

Die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt diese Maßnahmen und weist zugleich darauf hin, dass die Novellierung der StVO mit geeigneten Informationsmaßnahmen flankiert werden sollte. Sie können dazu beitragen, das Wissen über die Bildung einer Rettungsgasse aus der Führerscheinprüfung aufzufrischen und das Bewusstsein über die Folgen von regelwidrigem Verhalten im Straßenverkehr zu schärfen: Wegen solchen Regelverstößen können im Einsatzfall Menschen sterben.


Die vollständige Stellungnahme der Johanniter-Unfall-Hilfe finden Sie hier

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