Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einer verheerenden und langwierigen humanitären Katastrophe in der Ukraine. Es ruft die Konfliktparteien eindringlich dazu auf, ihre Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht zum Schutz der Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen einzuhalten.
„Ich bin erschüttert über die hohe Zahl an zivilen Todesopfern und die Not der Menschen. Das Rote Kreuz begrüßt jede Initiative, die dem Schutz der Zivilbevölkerung dient und ihr eine Pause von der Gewalt verschafft. Wir möchten jedoch betonen, dass humanitäre Korridore von den Konfliktparteien gut geplant und auch sicher umgesetzt werden müssen. Nach dem humanitären Völkerrecht sind Konfliktparteien verpflichtet, Menschen, die umkämpfte Gebiete freiwillig verlassen wollen, eine sichere Evakuierung zu ermöglichen,“
sagt DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Sie warnt außerdem vor dem Missbrauch des Rotkreuz-Schutzzeichens bei privaten Hilfstransporten nach Polen oder in die Ukraine.
Was auch immer die Konfliktparteien zur Evakuierung von Menschen aus umkämpften Gebieten vereinbarten, sagt Hasselfeldt weiter, das humanitäre Völkerrecht müsse grundsätzlich fortgelten: Die Kriegsparteien müssten weiterhin die Zivilbevölkerung sowie Kriegsgefangene und die zivile Infrastruktur schützen, um Trinkwasser, Energie- und Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten. Humanitärer Zugang für neutrale und unparteiisch handelnde Hilfsorganisationen wie das Ukrainische Rotes Kreuz und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz müsse ermöglicht werden. Das bedeute, dass diejenigen, die bleiben wollen oder schwer evakuiert werden können – wie etwa ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen – von Angriffen unbedingt verschont bleiben müssen. Außerdem müssten auch alle Zivilisten außerhalb sogenannter humanitärer Korridore weiterhin geschützt werden.
Hasselfeldt kritisiert und ist alarmiert, dass private Helfer ihre Transporte vermehrt mit dem Rotkreuz-Schutzzeichen versehen.
„Das ist ein klarer Missbrauch des Schutzzeichens, den wir scharf verurteilen. Die Verwendung des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des Roten Kristalls ist nach den Genfer Abkommen wie auch in deutschen Gesetzen streng reglementiert”
sagt Hasselfeldt. Das Symbol dürfe in Kriegssituationen zu Identifikations- und Schutzzwecken nur von den Sanitätsdiensten und dem Seelsorgepersonal der Streitkräfte, von Krankenhäusern sowie von anerkannten neutralen und unparteiischen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz verwendet werden und diene der Sicherheit der humanitären Helfer sowie dem Schutz der von ihnen versorgten betroffenen Zivilbevölkerung.
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