Katastrophenschutz: Engagierte ehrenamtliche Frauen und Männer helfen bei der...
Katastrophenschutz: Engagierte ehrenamtliche Frauen und Männer helfen bei der Evakuierung, bei der medizinischen Versorgung verunglückter oder kranker Menschen, errichten Notunterkünfte und versorgen sowohl Einsatzkräfte als auch Betroffene mit Essen und Getränken.
Quelle: Galli/Malteser

Hilfsorganisationen fordern von künftiger Bundesregierung Investitionsoffensive im Bevölkerungsschutz

Die Stärkung des Bevölkerungsschutzes ist den großen deutschen Hilfsorganisationen ein zentrales Anliegen. Deshalb fordern Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst die künftigen Regierungsparteien gemeinsam auf, dieses wichtige Thema im Koalitionsvertrag angemessen zu berücksichtigen.

„Eine Investitionsoffensive für ein krisenfestes Deutschland ist ein unabdingbarer Bestandteil der Vorbereitung auf zukünftige Krisensituationen“, sagt der Präsident des Malteser Hilfsdienst, Georg Khevenhüller.

Aus diesem Grund fordern Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) die künftige Regierung auf, in den zu erarbeitenden Koalitionsvertrag konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes aufzunehmen.

Mehr Investitionen in den Bevölkerungsschutz

Um die Voraussetzung für eine wirksame Vorsorge für zukünftige Krisen und Gefährdungssituationen zu schaffen, fordern die Hilfsorganisationen, dass der Mittelansatz für die Akteure des Bevölkerungsschutzes auf Bundesebene von derzeit 0,14% auf dauerhaft mindestens 0,5% (derzeit ca. 2 Mrd. €) des jährlichen Bundeshaushaltes erhöht wird. Unter anderem sollten den Hilfsorganisationen verlässlich die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um ihre diversen Kompetenzen und notwendige Ausstattung auszubauen. So können auch Katastrophen in Folge des Klimawandels besser bewältigt werden.

Krisenmanagement aus einem Guss

Nicht zuletzt das Starkregenereignis im Juli 2021 und die Bewältigung der Corona-Pandemie haben laut den Hilfsorganisationen gezeigt, dass in den Bevölkerungsschutz in den vergangenen Jahren zu wenig investiert worden sei, er in seiner Struktur nicht auf überregionale Ereignisse größeren Ausmaßes vorbereitet ist und folglich schneller als erwartet an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Deshalb sollte in Zusammenarbeit mit den behördlichen Strukturen und unter Einbeziehung aller staatlichen, zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteure, ein Krisenmanagement aus einem Guss geschaffen werden.

„Es muss ein gemeinsames Verständnis und ein Bewusstsein für ein integriertes Krisenmanagement geschaffen werden, das konsequent weiterentwickelt wird. Zudem brauchen wir einheitliche Strukturen mit verbindlich standardisierten Verfahren für Einsätze, Ausbildungen und Übungen“, erklärt Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe.

Bessere Rahmenbedingungen für das Ehrenamt im Katastrophenschutz

Besonderes Augenmerk muss auf das große Potenzial des Ehrenamts gerichtet sein. Das Ehrenamt ist die tragende und unverzichtbare Säule des deutschen Bevölkerungsschutzes. In den anerkannten Hilfsorganisationen sowie im THW und in den Feuerwehren leisten viele Menschen unentgeltlich in ihrer Freizeit einen wertvollen Dienst für die Gemeinschaft. Alle am Bevölkerungsschutz beteiligten Organisationen müssen nachhaltig in die Lage versetzt werden, attraktive Rahmenbedingungen für Helfende zu schaffen und diese damit zu binden. Ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz ist darüber hinaus durch staatliche Maßnahmen anzuerkennen, beispielsweise im Sozialversicherungsrecht. Die Nachwuchsgewinnung und die Ehrenamtskoordination sind elementar für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Bevölkerungsschutzes und müssen daher unbedingt unterstützt werden.

„Für die hierfür notwendigen Anpassungen, die insbesondere eine Novellierung des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe (ZSKG) beinhalten, sollten zudem auch bundeseinheitliche rechtliche Regelungen geschaffen werden“, sagt die Präsidentin der DLRG, Ute Vogt.

Das gilt besonders in Hinblick auf Freistellung, Ausgleichsansprüche, Ersatzleistungen und soziale Absicherung der Helfenden der Hilfsorganisationen in allen Einsatzsituationen.

„Das beinhaltet vor allem die umfassende Freistellung der Helfenden für Ausbildung, Übungen und Einsätze, auch unterhalb eines erklärten Katastrophenfalls. Rechtssicherheit für die Helfenden, die Hilfsorganisationen und die Arbeitgeber ist unabdingbar“, fordert Knut Fleckenstein, Bundesvorsitzender des Arbeiter-Samariter-Bundes.

Die Hilfsorganisationen stehen bereit, den Staat durch die Entwicklung und Umsetzung entsprechender Bildungs- und Informationsprogramme in dieser Aufgabe zu unterstützen.



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