Sicherheitsschuhe anpassen bei Fußproblemen!
Bei Fußerkrankungen oder Fußfehlhaltungen ist die individuelle Anpassung des Sicherheitsschuhes obligat. Drei von vier Deutschen leiden im Laufe ihres Lebens an einer Fußerkrankung. Der passende Fußschutz hat zwei wichtige Aufgaben: Gesundheitserhaltung und Unfallprävention.
„Eine der Hauptursachen für Fußfehlstellungen ist die fehlende Aktivität der Fußmuskulatur, meistens bedingt durch unsere moderne Lebensweise. Dadurch kann sich leicht ein Knick-, Senkfuß entwickeln, den sehr viele Menschen haben”, erklärt Dr. Axel Hauber, Facharzt für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin in Bonn. „In Folge einer Nichtbehandlung kann es zu Spreiz- oder Senkfuß, Metatarsalgien, Hallux Valgus sowie Hammer- und Krallenzehen kommen. Durch orthopädische Anpassungen wie zum Beispiel orthopädische Schuh- und Einlagenversorgung lassen sich viele Fußbeschwerden gut behandeln.“
Grundvoraussetzung für die Erhaltung der Fußgesundheit sind passende Schuhe. Gerade wenn diese den ganzen Arbeitstag getragen werden, müssen sie optimal den Träger unterstützen. „Entscheidend für den adäquaten Fußschutz ist die Druckverteilung. Jeder Fuß weist ein Längsgewölbe und ein Quergewölbe auf. Dadurch wird das Körpergewicht hauptsächlich über die drei Punkte Ferse, Großzehenballen und Kleinzehenballen getragen“, erklärt Patrick Nock als geprüfter Fachberater für Persönliche Schutzausrüstung im schwedischen Unternehmen für innovative Hand- und Fußschutzlösungen Ejendals. Mit dem FootStopService Fuß-Scanner von Ejendals kann der Fuß analysiert und die Druckverteilung gemessen werden. „So können wir den optimalen Schuh und die geeignete Einlegesohle auswählen”, erklärt Nock. Ejendals bietet beispielsweise drei korrigierende, unterstützende Einlagen an, die in Abhängigkeit vom zuvor gemessenen Fußgewölbe, das Fußbett optimal unterstützen und Stabilität verleihen. „Natürlich gibt es auch Fälle, bei denen eine individuellere Anpassung im medizinisch-orthopädischen Sinne erfolgen muss“, so Nock.
Die DGUV Regel 112-191 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) schreibt vor, dass orthopädische Anpassungen wie Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen, damit die Zertifizierung bestehen bleibt. „Die orthopädische Anpassung des Schuhs bezieht sich auf eine Ausgleichs- und Stufenbettung, die Absatzanpassung oder die Schuherhöhung. Die DGUV Regel 112-191 definiert Möglichkeiten und einzuhaltende Maße. Wir beraten selbstverständlich unsere Kunden umfassend und klären ausführlich über Möglichkeiten der orthopädischen Anpassungen auf“, so Patrick Nock. „Um von vorneherein sogenannte erworbene Fußprobleme zu vermeiden, also solche, die auf Grund „falscher“ Schuhe entstehen können, ist die Auswahl und Anpassung des Sicherheitsschuhs enorm wichtig“, betont Patrick Nock.
Orthopädischer Fußschutz ist leistungsrechtlich dem Bereich der beruflichen Rehabilitation zuzuordnen. Entsprechend erfolgt die Kostenübernahme zumeist über den gesetzlichen Unfallversicherer oder der Rentenversicherung.
Ejendals Jalas GmbH
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