27.06.2022 •

Der Schutz des Lebens und der Kultur in einer Pandemie

Andreas H. Karsten, Daniela Vogt, Stefan Voßschmidt und Julia Zisgen

Ein Grundrecht auf Kultur bzw. „kulturelle und soziale Teilhabe“ findet sich in
der deutschen Verfassung nicht explizit.
PantherMedia / Andriy Popov

Ebenso wie der Schutz des Gutes „Leben“ (Art. 2 GG) gilt der Schutz des Gutes „Kultur“ nicht absolut. Den Schutz kultureller Güter in bewaffneten Konflikten fordern ­beispielsweise die Haager Konvention von 1954 und die beiden Zusatzprotokolle (1954/1999), von deren Sicherung und Respektierung bis hin zur Anerkennung ihrer Neutralität. Jedoch ist der Schutz von Kulturgütern ausdrücklich dem Prinzip der ­militärischen Notwendigkeit untergeordnet und der Schutz des Lebens hat immer Vorrang.

Jenseits bewaffneter Auseinandersetzungen und Humanitärem Völkerrecht besagt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der VN von 1948 in Artikel 27.1.: „Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe am sozialen, kulturellen Leben.“1 Grundsätzlich geht es zunächst um das Recht, die eigene Kultur leben, das eigene kulturelle Erbe erleben, erlernen und erfahren zu dürfen sowie das kulturelle Leben anderer erfahren zu können. Jeder Mensch hat grundsätzlich allein durch sein Handeln Teil am kulturellen und gesellschaftlichen Leben.

Die in der AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) festgeschriebenen unveräußerlichen universellen Menschenrechte gelten für alle Menschen, ebenso wie die meisten Grundrechte des deutschen Grundgesetzes (GG), die Artikel 1 bis 19. Die UN-Charta beginnt in der Präambel mit den Worten, dass […] „die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet.“4 Die Würde des Menschen ist unantastbar, weil sie jedem Menschen angeboren ist. So gilt ferner nach ­Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes uneingeschränkt. Das heißt dieser Grundsatz gilt absolut, während alle anderen „gleichen und unveräußerlichen“ Grundrechte oftmals gegeneinander abgewogen werden müssen.

Doch ein Grundrecht auf Kultur bzw. „kulturelle und soziale Teilhabe“ findet sich in der deutschen Verfassung nicht explizit. Das Grundgesetz gewährt die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5) sowie die freie Religionsausübung (Art. 4) die in ihrer Gesamtheit das kulturelle Leben ausmachen. Auch Artikel 14 Absatz 2 und 3, dass „zum Wohle der Allgemeinheit“ privates Eigentum und eine Enteignung möglich ist, schützt im weitesten Sinne Kulturgut von nationalem Wert, das sich bspw. in Privatsammlungen befindet. Zwar ist damit eine Enteignung materieller Kulturgüter möglich, doch eine „kulturelle Sozialisierung“ und Zugehörigkeit hat jeder Mensch erfahren. Diese immaterielle erlernte Kultur, wie auch jegliche Möglichkeit und Form künstlerischen Ausdrucks, kann niemandem genommen werden.

In Deutschland können während der Corona-Krise – unter Berufung auf das (geänderte) Infektionsschutzgesetz (IfSG) – die Grundrechte eingeschränkt werden, um die Viren zu bekämpfen und deren Ausbreitung zu verhindern. Die ergriffenen Schutzmaßnahmen mussten dabei „notwendig und verhältnismäßig“ sein. Letztlich muss sich der Staat gegenüber dem Bürger ausreichend begründen und nicht der Bürger sein Verhalten. Die angeordneten Beschränkungen und Regelungen während der Corona-­Pandemie waren nicht immer nachvollziehbar. So mussten beispielsweise Museen und zoologische Gärten schließen, wobei gerade dort durch Einlasskontrollen und Besucherbeschränkungen die Hygienevorschriften leicht hätten umgesetzt werden können; bei großen internationalen Ausstellungen erfolgt heute bereits die Vorbuchung der Eintrittskarten für ein bestimmtes Zeitfenster im Internet.

Im Frühjahr 2020 kam mit dem “Lockdown” das öffentliche gesellschaftliche Leben zeitweilig vollständig zum Erliegen. In der Kulturbranche führten die Maßnahmen gegen die Corona­virus-Pandemie – wie Ausgangs-, Versammlungs- und Kontaktbeschränkungen sowie Hygienemaßnahmen – insbesondere zu geschlossenen Theater- und Konzerthäusern, Kinos und Museen, Bars und Buchhandlungen. Volksfeste – vom Dorf-, Stadt- und Straßenfest bis hin zu Schützenfesten und Kirmesveranstaltungen – wurden abgesagt. Die Einschränkungen der „kulturellen Teilhabe“ galten für alle. Viele Kulturschaffende fanden über das Internet und die sozialen Netzwerke die Aufmerksamkeit eines, nun weltweiten, neuen Publikums – Internetzugang vorausgesetzt. Theater, Museen, Opern verwiesen auf ihre bestehenden und erweiterten frei zugänglichen Online-Angebote – nicht nur für das Bildungsbürgertum.

Möglichkeiten, die gebliebenen Freiräume zu nutzen, boten sich auch im „analogen Raum“, wie allabendliche Treffen auf Balkonen zum Wortwechsel mit den Nachbarn, zum gemeinsamen Musizieren oder zum Filmabend zeigten. In Deutschland gab es u. a. ein Revival der Autokinos. Die digitalen Angebote bieten auf Dauer keinen adäquaten Ersatz für das gemeinschaftliche, direkte Erleben von Kunst, Musik und Tieren. Kunst und Kultur sprechen immer auch Gefühle an und machen immer auch das menschliche (soziale) Leben aus. Kultur ist Austausch, sie gibt Identität und Halt. Sie schafft einen Rahmen für das Zusammenleben und gibt Sicherheit in unsicheren Zeiten.

Auch Körperkontakt gehört zum Kommunikations- und Sozialverhalten von Menschen. Das Händeschütteln zur Begrüßung gehört zur westlichen Kultur; Berührungen können entspannend wirken, Ängste und Aggressionen mindern. In der Zeit der Einschränkungen während der “Corona-Krise” wurde deutlich erfahrbar, dass eben jene Riten, Kunst und Kultur wesentlich für die Resilienz des Einzelnen und die Gemeinschaft sind. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland waren mit die ersten, die verstärkt auf die Bedeutung der Religion, die gemeinsame Ausübung des Glaubens in Gottesdienst oder Gebetsversammlungen und das Gemeinschaftsgefühl für die Menschen hinwiesen. Oster- und Pessachfest sowie der Ramadan fielen in die Zeit der Ausgangsbeschränkungen und des Kontakt- bzw. Versammlungsverbots. Der 75. Jahrestag zum Gedenken an das Ende und die Opfer des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai wurde in vielen europäischen Ländern nur unter Auflagen begangen. Wenngleich Anfang Mai 2020 die Ausgangsbeschränkungen vielfach gelockert wurden und in Deutschland durften Kultureinrichtungen unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen wieder öffnen.

Die Corona-Krise mit ihren massiven Einschränkungen zeigt deutlich, dass unsere Gesellschaft nur funktioniert, wenn gemeinsame Regelungen eingehalten und persönliche Einschränkungen in Kauf genommen werden. Diese Extremsituation lehrt auch die vorhandengebliebenen Freiräume gelassen zu nutzen. Kunst und Kultur spiegeln dabei gesellschaftliche Phänomene, zeigen Wege und Missstände auf. Gerade in Krisenzeiten wird, wie gezeigt, diese Bedeutung von Kunst und Kultur sehr leicht erfahrbar; sie sind in einem sehr wörtlichen Sinn „Lebens-Mittel“.

Die Frage nach der Freiheit in der Pandemie

Die bisher kaum dagewesenen Grundrechtseinschränkungen wurden von der Bundeskanzlerin („Die Lage ist ernst!“) und von vielen anderen Politikern auch immer wieder betont – immerhin ein Eingeständnis, dass gerade viel von der Bevölkerung abverlangt werde, verbunden mit dem Appell, dass wir alle versuchen müssen, dieses Virus, diese Naturgewalt, möglichst gut abzuwehren und dass hierbei die Bemühung jedes Einzelnen zähle. Grundsätzlich gilt immer: Eingriffe in die Grundrechte sind zu begründen. In dieser Pandemielage geht es also vor allem um die Frage nach dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Da es hier gilt, eine akute Gefahr von der Gesellschaft insgesamt und speziell von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen abzuwenden, werden diese Grundrechte unter anderem über diejenigen der Versammlungsfreiheit, dem Recht auf freie Berufswahl und –ausübung sowie dem Recht auf freie Religionsausübung gestellt.

Auf der anderen Seite nehmen wir jeden Tag Einschränkungen unserer Grundrechte hin. Dies ist für uns normaler Alltag, und kaum jemand würde sich darüber aufregen; wir wissen ja, dass einzelne Grundrechte immer wieder gegeneinander abgewogen werden müssen. Also: Woran liegt es, dass sich gerade an der Frage der Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Pandemie so die Emotionen entzünden?

Ein großer Faktor ist die Unsicherheit der Lage. Wir wissen schlicht und einfach nicht, wie sich die Pandemie weiterentwickelt. Und: Wir haben eine solche Situation noch nie erlebt. Wie also soll man schon in jedem Bereich genau wissen, wie hier zu verfahren ist? Alles, was wir bisher über das Virus und über seine Auswirkungen gelernt haben, geschah innerhalb der dynamisch sich entwickelnden Lage. Je mehr geforscht werden kann, desto schneller entwickeln sich alle Disziplinen weiter und desto eher kann der Eindruck erweckt werden, dass selbst die Experten es nicht besser wissen. Da ist es eine ganz normale Reaktion, dass Menschen verunsichert reagieren, dass der Eindruck von Planlosigkeit entsteht oder dass Maßnahmen kritisiert werden: Wenn es am Anfang hieß, ein allgemeines Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen würde nichts bringen, warum besteht dann zwei Monate später doch eine Pflicht dazu?

Wenn zu der sowieso schon emotional aufgeheizten Situation noch das Wissen dazukommt, dass hier Grundrechte gefühlt auf einer unsicheren und sich ständig ändernden Basis eingeschränkt werden und es außerdem noch vollkommen unklar ist, wie lange diese Situation andauern wird, ist die Basis für Konfusion und Sorge perfekt. Letztlich ist es in einer liberalen Gesellschaft aber auch eine gesunde Reaktion, sehr kritisch hinzuschauen, wenn staatliche Freiheitseinschränkungen verordnet werden. Wenn die Debatten dazu emotional werden, bedeutet dies in erster Linie nur, dass es den Menschen wichtig ist und nahegeht. Und so sollte es auch sein, wenn Grundrechte eingeschränkt werden.

Gleichzeitig kann man aber auch verlangen, dass sich Menschen in Krisen so gut es eben geht solidarisch verhalten und auch ohne Zwangsmaßnahmen dazu bereit sind, sich und ihre Bedürfnisse zumindest teilweise hintenanzustellen, wenn es eine konkrete Gefahr von der Gesellschaft als Ganzen abzuwenden gilt. Dies hat in Deutschland offenbar gar nicht so schlecht funktioniert, zumindest zeigte sich bereits vor den staatlich verfügten Kontaktsperrungen und Schließungen ein deutlicher Rückgang in der Mobilität der Menschen. Appelle wie „Flatten the curve“ schienen offenbar gefruchtet zu haben.

Was für ein Bild zeichnet sich hier also ab – wie solidarisch sind wir Deutschen tatsächlich, angesichts der von Verschwörungsmythen dominierten Corona-Proteste? Oder sind wir vielleicht doch allzu schnell dazu bereit, unsere Grundrechte aufzugeben, wenn man uns nur die passenden Argumente serviert?

Grundsätzlich spielen viele Aspekte in die Frage hinein, als wie gravierend eine Einschränkung empfunden wird und wie bereitwillig diese Maßnahmen akzeptiert werden.

Wie gut vermittelt die Politik die einschränkenden Maßnahmen? Wird klar kommuniziert, was genau warum verboten oder eingeschränkt wird? Wird deutlich, auf Basis welcher Erkenntnisse diese Entscheidung getroffen wird? Sollten sich diese Erkenntnisse ändern oder konkretisieren, kann auch dies klar kommuniziert werden und können Fehleinschätzungen offen benannt werden?

Wie stark ist das Vertrauen in Institutionen? Kann ich davon ausgehen, dass Politiker und Institutionen auf Basis von rationalen und nachvollziehbaren Gründen handeln oder regieren Vetternwirtschaft und Korruption? Lebe ich in einem Rechtsstaat, wo ich jede Maßnahme vor Gericht anfechten kann und eine faire Chance bekomme, wo ich dem also nicht hilflos ausgeliefert bin? Kann ich sicher sein, dass die Maßnahmen wieder rückgängig gemacht werden, wenn die Gefahr abgewendet ist?

Und nicht zuletzt spielen auch eher allgemeine Werte in einer Gesellschaft eine Rolle: Wie individualistisch ist die Gesellschaft? Welche Mentalität herrscht in der Gesellschaft vor? Dies beeinflusst, ob Menschen in der Lage und bereit sind, Freiheitseinschränkungen auch dann hinzunehmen, wenn sie ihnen nicht direkt nutzen, dafür aber andere Menschen schützen.

Die Mund-Nasen-Bedeckung ist das naheliegendste Beispiel dafür: Insbesondere die verbreiteten Behelfsmasken schützen weniger die Träger, sondern vor allem die Menschen in deren Umfeld. Der oder die Einzelne ist nur dann effektiv geschützt, wenn eine kritische Masse diese Masken trägt. Aber natürlich ist es für jeden persönlich eine Einschränkung, sie mag auch unbequem oder gar unangenehm sein, gerade weil man diese Maßnahme physisch am eigenen Körper spürt. Daher muss ein gewisser Sinn für Solidarität und Empathie gegeben sein, um diese trotzdem auf sich zu nehmen. Es hat sicherlich einen Grund, warum sich Masken zuerst vor allem in den eher kollektivistischer denkenden asiatischen Gesellschaften verbreiten konnten. Masken sind also ein guter Indikator dafür, was dem Menschen wichtiger ist: Die eigene Bequemlichkeit oder die Gesundheit der Gesamtgesellschaft.

Fazit

Schon 2004 wurden die „wet markets“ in China als besondere Infektionsquelle für Virusinfektionen analysiert. Seit mehr als zwanzig Jahren werden die Gefahren von SARS-Pandemien von der Wissenschaft beschrieben.

Trotz aller Warnungen: Die Corona-Pandemie ist eine unbekannte Lage, ein auch gedankliches Novum für alle. Daher fehlen Kenntnisse zu allen Aspekten, besonders erkennbar als fehlendes Wissen um Details, Entwicklungen, Auswirkungen. Die Zukunft scheint unsicher. Gute Bewältigungsergebnisse lassen die Gefahr kleiner erscheinen als sie tatsächlich ist, das übliche Dilemma erfolgreicher Prävention. Dieses Nichtwissen hat jedoch auch Vorteile: Die weitgehende Akzeptanz der als notwendig angesehenen Einschränkungen zeigt: Wir können uns auf die Grundprinzipien des Hilfeleistens, des Rechts, der Menschenwürde und der Humanität besinnen. Wesentliche Risikoreduzierungen geschahen freiwillig und zeigen gelebte Verantwortung: Ich schränke mich ein, um das Risiko der anderen zu verringern. Staatliche Einschränkungen dagegen müssen immer verhältnismäßig sein und erfordern tägliches Nachdenken und Entscheiden. Mit den Einschränkungen werden Wert und Bedeutung von Freiheit und Freiheiten wieder bewusst(er). Gestritten wird aber auch, wenn die Verständlichkeit fehlt, die Vielzahl der Bestimmungen die Menschen nur noch verwirrt und verunsichert, wenn in jedem Kreis, in jeder Stadt, in jedem Land andere Regelungen gelten.

Jetzt könnte sich zeigen, dass auch die allgemeinen Prinzipien des Rechts auf philosophischem Fundament ruhen: Auf Hobbes Diktion, dass der Staat Sicherheit gewährleisten muss, auf Lockes Erkenntnis, dass den Menschen Freiheit zusteht und nicht zuletzt auf Kants kategorischem Imperativ. Dieser lautet in Corona-­Zeiten: „Handele so, als hänge der Verlauf der Pandemie von Deinem Verhalten ab.“11 Die dargestellten Fragen werden aktuell durch die Pandemielage Ende 2021 und die Diskussion um eine Impfpflicht.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Fortsetzung von „Schutz der Grundrechte in einer Pandemie“ aus Ausgabe 4/2020.

Literatur bei Verfassern.


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