EU-Gesundheitsbehörde – ein wichtiger Helfer in der Pandemie
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) leistet einen wichtigen Beitrag bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Das Europäische Parlament hat nun mit großer Mehrheit für eine deutliche Erweiterung des Aufgabengebiets der Behörde gestimmt. Was Sie über die EU-Agentur wissen müssen.
Was ist das „Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)“?
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (European Centre for Disease Prevention and Control, kurz ECDC) ist eine Agentur der Europäischen Union. Sie wurde 2005 gegründet. Neben der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, kurz EMA) ist sie die zweite wichtige Einrichtung der EU im Gesundheitsbereich. Das ECDC soll europaweit Infektionskrankheiten überwachen und Informationen dazu an die EU-Mitgliedsstaaten weitergeben.
Der Sitz des ECDC ist im schwedischen Solna, nahe Stockholm. Geleitet wird das Zentrum mit 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von der deutschen Medizinerin Andrea Ammon.
Was sind die Aufgaben des ECDC?
Entsprechend der gesetzlichen Grundlage identifiziert und bewertet das EDCD Infektionskrankheiten, darunter beispielweise HIV- oder Covid-19-Infektionen. Die Arbeit ist darauf ausgerichtet, die Gesundheitsbehörden und -institute in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu unterstützen. In Deutschland arbeitet das ECDC etwa mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) zusammen.
Um diese Unterstützung leisten zu können, widmet sich das ECDC besonders drei Aufgaben:
- Erstens sammelt das Zentrum umfassend wissenschaftliche und technische Daten über derzeit 57 Infektionskrankheiten.
- Zweitens werden mit Hilfe dieser Daten Studien und andere Fachpublikation erstellt, die unter anderem die aktuellen Risiken bewerten.
- Auf deren Grundlage werden, drittens, Informationen für die EU-Mitgliedsstaaten erarbeitet, die auch Handlungsoptionen aus wissenschaftlicher Sicht darlegen.
Die Europäische Union hat im Bereich Gesundheit nur beschränkte Kompetenzen. Grundsätzlich ist jedes Land für die Organisation und Finanzierung seines Gesundheitswesens selbst zuständig. Das ECDC nutzt Informationen, um gemeinschaftliches Handeln zu koordinieren – stets auf freiwilliger Basis.
Die Kompetenzen des ECDC werden erweitert. Was ist neu?
Das Europäische Parlament hat am 4. Oktober 2022 mit großer Mehrheit die Erweiterung des Aufgabenbereichs der ECDC gebilligt, auf die es sich zuvor mit dem Rat geeinigt hatte. Ziel ist die Behörde zu stärken. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben formell noch zustimmen.
Das ECDC soll sich künftig enger mit der EU-Kommission, den Behörden der EU-Staaten, EU-Einrichtungen und internationalen Organisationen abstimmen. Damit aktuelle und vergleichbare Daten zur Verfügung stehen, koordiniert das ECDC künftig die Erhebung, Validierung, Analyse und Verbreitung der Daten auf EU-Ebene.
Darüber hinaus beobachtet das ECDC künftig das Gesundheitswesen der jeweiligen Mitgliedstaaten. Die Behörde soll beurteilen, ob die EU-Staaten in der Lage sind, Krankheitsausbrüche zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren. Das ECDC soll auch auf Krankheiten hinweisen und Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten aussprechen.
Außerdem soll die Europäische Kommission einen EU-weiten Gesundheitsnotstand ausrufen können. Dadurch stößt sie eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten an und ermöglicht, dass zügig Gegenmaßnahmen getroffen und Vorräte von medizinischen Gütern angelegt werden können.
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