21.07.2023 •

DLRG Präsidentin fordert gleiches Recht für alle Helfer im Bevölkerungsschutz

Bad Nenndorf. Auch zwei Jahre nach der letzten großen Natur-Katastrophe in Deutschland gibt es unter den Helfern im Bevölkerungsschutz eine Zweiklassengesellschaft. Anders als die Freiwilligen aus den staatlichen Strukturen Feuerwehr und Technisches Hilfswerk (THW) genießen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen beispielsweise nicht in jedem Einsatz den erforderlichen Versicherungsschutz und haben kein Recht auf Freistellung durch den Arbeitgeber.

 „In das Thema Helfergleichstellung muss nun endlich Bewegung kommen“, fordert deshalb die Präsidentin der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Ute Vogt, im Vorfeld der Debatte über die Stärkung des Bevölkerungsschutzes am Freitag (7. Juli) im Deutschen Bundestag.

Ehrenamtliche Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen wie der DLRG werden...
Ehrenamtliche Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen wie der DLRG werden rechtlich noch anders behandelt als jene von Feuerwehr und THW.
Quelle: Daniel-André Reinelt/ DLRG

„Es darf nicht sein, dass im Einsatzfall Unsicherheiten darüber bestehen, ob eine Einsatzkraft unter bestimmte Regelungen fällt oder nicht. Eine ungleiche Behandlung von staatlichen und privaten Helferinnen und Helfern darf es nicht länger geben“, kritisiert Vogt weiter.

Die DLRG ist eine von fünf Hilfsorganisationen, die bundesweit in der öffentlichen Gefahrenabwehr und im Bevölkerungsschutz aktiv sind. Den rechtlichen Rahmen bilden hierfür die Rettungsdienst-, Hilfeleistungs- oder Katastrophenschutzgesetze der Länder und im Extremfall das Zivilschutzgesetz des Bundes. Themen wie Freistellung von der Arbeit und Lohnfortzahlung oder versicherungsrechtliche Absicherung bei einem Unfall sind weder in den Bundesländern einheitlich geregelt, noch gibt es eine zentrale Lösung auf Bundesebene. Vor allem der Rechtsstatus bei Aus- und Fortbildungen, Einsatzübungen und Einsätzen unterhalb des Katastrophenfalls ist in einigen Bundesländern unzureichend oder gar nicht geregelt.

Bund kann zur Lösung beitragen

„Zu lösen wäre das Problem über ein Muster- oder Rahmengesetz auf Bundesebene“, schlägt die DLRG Präsidenten vor.

Damit könnte etwa das Helferrecht der Bundesländer für den Katastrophenschutz mit den Regelungen für den Zivilschutz, für den der Bund zuständig ist, in Einklang gebracht werden. Unterschiedliche Regelungen zwischen den Bundesländern ließen sich auf diese Weise vermeiden. Darüber hinaus biete die derzeitige Entwicklung einer Bundes-Engagementstrategie durch die Bundesregierung eine gute Gelegenheit, das freiwillige Engagement im Bevölkerungsschutz gezielt zu fördern. Eine auf diesen ausgerichtete Teilstrategie könne darauf abzielen, mehr Helfer zu gewinnen und langfristig an die Einsatzorganisationen zu binden.

Vogt: „Erst durch zeitaufwändige Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen werden Helferinnen und Helfer in die Lage versetzt, ihr Ehrenamt im Bevölkerungsschutz auszuüben. Nach einer erfolgreichen Gewinnung bedarf es hierzu einer langjährigen Bindung sowie einer besonderen Anerkennung und Wertschätzung.“

Diese könnten etwa durch „motivierende Vorteile im Alltagsleben“ unterstützt werden, etwa in Form der Förderung von Fahrerlaubnissen oder steuerlichen Begünstigungen.

DLRG Präsidentin fordert gleiches Recht für alle Helfer im Bevölkerungsschutz
Quelle: DLRG

Freiwilligendienste stärken

In diesem Zusammenhang spricht sich die DLRG auch für eine Stärkung der Freiwilligendienste als „Sprungbrett“ für ein späteres ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz aus. Die derzeit im Bundeshaushalt für das Jahr 2024 vorgesehene Mittelkürzung für den Bundesfreiwilligendienst setzt das falsche Signal:

„Was soll die immer wieder aufkommende Diskussion über ein soziales Pflichtjahr, wenn wir nicht einmal in der Lage sind, die Freiwilligendienste ausreichend zu finanzieren?“, fragt die Präsidentin der Wasserretter vor diesem Hintergrund.

Wasserrettung stärker verankern

Die Jahrhundertflut im Juli 2021 hat gezeigt, wie wichtig spezielle Fähigkeiten zur Wasserrettung in Katastrophenlagen wie diesen sind. Damals waren Einheiten aus 27 der rund 100 Wasserrettungszüge der DLRG im Einsatz. Diese wurden aus neun Landesverbänden entsendet. In der Spitze waren rund 1.000 Kräfte gleichzeitig im Einsatz. Mit ihren Booten und Spezialkräften wie Einsatztauchern und Strömungsrettern evakuierte und rettete die DLRG Menschen, sicherte Deiche sowie andere Einsatzkräfte und übernahm Aufgaben in den Bereichen Versorgung, Logistik und Erkundung. 

„Bislang werden unsere Einheiten in den Ländern jedoch noch unzureichend gefördert. Selbst wenn Fahrzeuge und Boote bereitgestellt werden, bleiben wir bei Unterhalt und Betrieb ebenso auf den Kosten sitzen wie bei der persönlichen Schutzausrüstung und Ausbildung“, erklärt Vogt.

Ohne mehr öffentliche Förderung ist die DLRG weiter auf private Unterstützung angewiesen.

„Wir sind unseren Spenderinnen und Spendern sehr dankbar, wollen ihre Hilfe aber nicht überstrapazieren, weil die öffentliche Hand nur bedingt ihre Aufgaben wahrnimmt“, so Vogt.

DLRG Präsidentin fordert gleiches Recht für alle Helfer im Bevölkerungsschutz
Quelle: DLRG

Das gelte ebenso für den Bund. Für die Übernahme von Aufgaben des Zivilschutzes nutzen die Einheiten der DLRG meist die durch die Länder zugewiesene ergänzende Ausstattung des Bundes. Die Wasserrettung wird im Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz jedoch bisher nicht als Aufgabenbereich berücksichtigt.

Dazu Vogt: „Folglich gibt es hierfür bislang keine passende ergänzende Ausstattung. Um den Zivilschutz auch für die Abwehr von Wassergefahren besser aufzustellen, fordert die DLRG deshalb die Aufnahme der Wasserrettung ins Gesetz.“

Die DLRG selbst stellt sich für künftige Hochwasser und Starkregenereignisse noch besser auf, indem sie zunehmend mehr Retter für strömende Gewässer ausbildet. Zudem arbeitet der Verband daran, ein Ausbildungszentrum für Wassergefahren zu schaffen, in dem verschiedenste Einsatzszenarien simuliert und unter realistischen Bedingungen geübt werden können.

„Auch hierbei wäre uns die Hilfe der öffentlichen Hand willkommen“, sagt die DLRG Präsidentin.

Schwimmbäder bilden die Basis

Nicht zuletzt verweist Ute Vogt auf die Bedeutung der Schwimmbäder, die sich hierzulande allgemein in einer prekären Situation befinden. Diese sind nicht nur wichtig für die im Ernstfall lebensrettende Schwimmausbildung der Bevölkerung, sondern auch die Basis für die Ausbildung von Rettungsschwimmern, Strömungsrettern und Einsatztauchern. 

„Nur in der Nähe von geeigneten Bädern können sich Vereine der Wasserrettung bilden und nachhaltige Ehrenamtsstrukturen entstehen“, erklärt Vogt und ergänzt: „Wir fordern seit langem, dass die jahrzehntelang vernachlässigte Bäderinfrastruktur durch eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen bedarfsgerecht ausgebaut wird.“


Über die DLRG
Die DLRG ist mit über 1,9 Millionen Mitgliedern und Förderern die größte Wasserrettungsorganisation der Welt. Seit ihrer Gründung im Jahr 1913 hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren. Schirmherr ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Die DLRG ist der größte private Anbieter in der Schwimmausbildung und die Nummer eins in der Rettungsschwimmausbildung in Deutschland. Von 1950 bis 2022 hat sie fast 23 Millionen Schwimmprüfungen und über fünf Millionen Rettungsschwimmprüfungen abgenommen. In rund 2.000 Gliederungen leisten die ehrenamtlichen Helfer pro Jahr rund 8,1 Millionen Stunden freiwillige Arbeit für die Menschen in Deutschland. Die Kernaufgaben der DLRG sind die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, die Aufklärung über Wassergefahren sowie der Wasserrettungsdienst. Mehr als 42.000 Mitglieder wachen jährlich über 2,5 Millionen Stunden über die Sicherheit von Badegästen und Wassersportlern.


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