Mehr Sicherheit an Flughäfen: Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bei unberechtigtem Eindringen auf Rollfelder oder Landebahnen
Bundesregierung beschließt Entwurf für Änderung des Luftsicherheitsgesetzes / Bei Mitführen verbotener Gegenstände bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich